Unterstützung § 45 b SGB XI

Leistungen zur Unterstützung

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat ist dafür gedacht, pflegende Angehörige bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Das Geld kann für verschiedene Dienstleistungen genutzt werden, etwa für Hilfen im Haushalt oder zur Betreuung des pflegebedürftigen Menschen. Mit dem Entlastungsbetrag können auch die Kosten einer Kurzzeitpflege oder Tagespflege anteilig bezahlt werden.

Der Entlastungsbetrag steht allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zu. Das Budget wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt.

Angebot zur Entlastung der Pflegepersonen:

Diese Angebote dienen der gezielten Entlastung und Beratung pflegender Angehöriger oder anderer nahestehender Personen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • eine qualifizierte Pflegebegleitung
  • eine feste Ansprechperson für Notsituationen
  • Angebote zur Entlastung oder beratenden Unterstützung von Pflegende
  • Angebote zur Entlastung im Alltag des Pflegebedürftigen