Pflegeberatung § 37.3 SGB XI

Die Pflegeberatung nach §37 3 Absatz 3 SGB XI ist ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung für Pflegebedürftige, um sicherzustellen , dass Sie die notwendige Hilfe erhalten und ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich bewahrt werden kann.

Um Pflegegeld kontinuierlich zu erhalten, ist der Nachweis über die Inanspruchnahme eines regelmäßigen Beratungsbesuchs erforderlich.

Pflegebedürftige Menschen die das Pflegegeld nach SGB XI beziehen, haben gemäß §37.3 SGB XI bei

  • Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal
  • Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal

eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.

Darüber hinaus haben Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 sowie Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, Anspruch halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit abzurufen, allerdings besteht hierzu keine Verpflichtung.

Beratung nach § 37.3 des Sozialgesetzbuches XI bezieht sich auf die Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen im Rahmen der häuslichen Pflege. Dieser § regelt die sogenannte Beratungsbesuche, die für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad in der Häuslichkeit von wichtiger Bedeutung sind

Hier sind einige zentrale Punkte zur Beratung nach §37.3 SGB XI

  • Zielgruppe
    Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die in ihrer eigenen Wohnung leben und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen dies betrifft vor allem Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5.
  • Beratungsbesuche
    Pflegebedürftige haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst oder einer zugelassenen Beratungsstelle diese Besuche sollen sicherstellen, dass die Pflege angemessen und bedarfsgerecht erfolgt.
  • Inhalte der Beratung
    Während der Beratungsbesuche werden verschiedene Aspekte der Pflege besprochen: 
    • Informationen über Hilfsmittel und Unterstützungsangebote
    • die aktuelle Pflegesituation und die Zufriedenheit mit der Pflege
    • Schulungen für pflegende Angehörige und die Pflege zu erleichtern
    • Hinweise zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Vermeidung von Überlastung
  • Dokumentation
    Nach den Beratungsbesuchen wird ein Bericht erstellt, der die Ergebnisse und Empfehlung festhält. Dieser Bericht ist wichtig für die Pflegekasse, um die Qualität der Pflege zu überprüfen.
  • Finanzielle Unterstützung
    Die Kosten für die Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse übernommen was eine wichtige Entlastung für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörige darstellt.
  • Regelmäßigkeit
    Die Beratungsbesuche sind in der Regel alle 6 Monate erforderlich können aber auch häufiger stattfinden, wenn dieses notwendig ist.

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